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COMPLIANCE

WHISTLEBLOWING

BITTE SPRECHEN SIE FEHLVERHALTEN AN

zum 17.12.2021 ist die EU-Whistleblower-Richtlinie in Kraft getreten, nach der Unternehmen ab 250 Mitarbeitern Meldekanäle für Whistleblower einrichten müssen.

Obwohl die IWG-Gruppe diese Mitarbeiterzahl nicht erreicht, haben sich die Geschäftsführung und die Compliance der IWG im Januar 2022 dafür entschieden, freiwillig eine externe Whistleblower Hotline über eine Anwaltskanzlei (HFBP) einzurichten.

WAS IST WHISTLEBLOWING?

Whistleblowing liegt vor, wenn ein Hinweisgeber, der sog. Whistleblower, eine möglicherweise rechtswidrige Handlung innerhalb eines Unternehmens meldet. Diese Meldung kann intern oder auch extern abgegeben werden.

 

Alle Mitarbeiter der Unternehmensgruppe sowie Kunden, Klienten und Kooperationspartner können über das Hinweisgebersystem tatsächliche oder vermutete Verstöße gegen Gesetze, interne Richtlinien oder sonstige Missstände und Fehlentwicklungen vertraulich melden, sofern sie ein Unternehmen der Unternehmensgruppe betreffen.

WIR BEDANKEN UNS FÜR IHRE MITHILFE

„Whistleblower Meldungen“ können anonym auf der externen Whistleblower-Webseite eingegeben werden

Alternativ können Meldungen auch weiterhin vertraulich an die Compliance Stelle der IWG-Gruppe an compliance@iwg.de gesendet werden.